Nicht unbedingt: Das Verbot führt ja zum Verlust der Sitze. Wenn die ganzen Nazis was anderes als afd gewählt hätten, dann blieben deren Stimmen dagegen nach einem afd-Verbot im Parlament erhalten…
Sprich, wenn das Verbot kurz nach der Bundestagswahl rechtskräftig wird, aber die afd noch antretten durfte wäre das eigentlich optimal…
Es müsste noch nicht einmal unbedingt strafbar sein, solange eine zivil- und strafrechtliche Haftung für geboostete Inhalte bestünde. Ich finde es ja prinzipiell okay wenn erstmal ein Providerprivileg besteht das bezüglich der gehosteten Inhalte bis zur Meldung einer strafrechtlichen Relevanz nicht auf den Anbieter zurückfallen. Auch einfache (!) Algorithmen wie “spiel das nächste ungesehene Video des Uploaders als nächstes ab” sind in dem Zusammenhang okay.
Aber sobald ein Algorithmus nicht-offensichtliche Entscheidungen für Empfehlungen autonom trifft macht sich die Plattform diese Inhalte halt zu eigen und sollte dafür haften.
Ferner müsste Volksverhetzung als Straftatbestand erheblich ausgeweitet werden, so dass auch die Bewerbung großer Mengen niederschwelligen Materials als solche zählt, auch wenn jede einzelne Instanz für sich noch nicht relevant wäre.