Die Mehrheit der CDU-Ministerpräsidenten wünscht sich eine Reform der Schuldenbremse. Doch Friedrich Merz und die Fraktion sind strikt dagegen. Wer setzt sich durch? Ein Lagebild.

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Tatsächlich ist die Haltung der Union überhaupt nicht klar. Zwar ist man sich einig, dass an der Schuldenbremse festgehalten werden soll. Aber was die Frage einer möglichen Reform angeht? Da gibt es dann doch sehr unterschiedliche Haltungen.

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Allerdings kommen die Rufe nach einer Reform jetzt nicht mehr nur aus dem Roten Rathaus. Seit Monaten wird unter den CDU-Ministerpräsidenten über das Thema beraten. Mittlerweile zeigen sich viele von ihnen auch öffentlich bereit, die Schuldenbremse zu reformieren. Sogar ein gemeinsamer Antrag im Bundesrat für eine Reform der Schuldenbremse noch in diesem Jahr wird erwogen.

Doch Merz hält weiter dagegen. Die Debatte droht einen Riss durch die Partei zu ziehen.

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Fast alle Ministerpräsidenten seien deshalb offen für eine Reform der Schuldenbremse, heißt es aus CDU-Kreisen. Einen öffentlichen Streit mit Friedrich Merz wolle man jedoch vermeiden. Erst recht so kurz vor dem Parteitag.

Aber ist es dafür mittlerweile nicht zu spät? Immerhin läuft die Debatte längst.

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Am vergangenen Wochenende macht Friedrich Merz seine Haltung zu dem Thema noch einmal deutlich. In einer Diskussionsrunde während des Ludwig-Erhard-Gipfels am Tegernsee sitzt der CDU-Vorsitzende unter anderem mit der SPD-Chefin Saskia Esken zusammen. Es geht um die aktuelle Wirtschaftslage, um Investitionen – und Schulden. Auf den Appell von Esken, die Schuldenbremse sei investitionshemmend, reagiert Merz so: “Wenn Sie glauben, dass sie ständig weiter Geld ausgeben können für Ihre Versprechungen, die nicht mehr finanzierbar sind. Und dann anschließend die Union darum bitten für weitere Änderungen des Grundgesetzes – diesen Weg gehen wir nicht mit, Frau Esken.”

Es sind Aussagen, die Merz nicht zum ersten Mal tätigt und die auch seine CDU-Kollegen in den Ländern kennen. Und auch, wenn man dort anderer Meinung ist, ist klar, dass eine Reform allein mit und nicht gegen Merz funktionieren wird. Denn die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundesrat und Bundestag geändert werden.