In den nächsten Tagen und Wochen werde ich 5 Vorstellungsgespräche führen.

Wo ich herkomme, wird es so gemacht: Wenn der Arbeitnehmer eine Zusage erhält, nimmt er die Stelle an und führt die anderen Vorstellungsgespräche weiter. Wird eine lukrativere und besser passende Stelle gefunden, wird das erste Angebot abgelehnt und die zweite Stelle angenommen, oder die Lohndifferenz wird verwendet, um ein besseres Gehalt für den ersten Job auszuhandeln.

Ich finde es unpraktisch zuerst so viele Zusagen wie möglich sammeln und erst dann alle vergleichen, denn ich nicht alle Gespräche innerhalb derselben Woche führen werde, und manche Arbeitgeber können nicht sehr geduldig sein. Deswegen mache ich es kaskadenartig.

Wird das in Deutschland so gemacht?

Gibt es ein 2-wöchiges Widerrufsrecht bei Verträgen?

Gibt es einen Grund, warum ich so etwas nicht tun sollte?

  • norimee@lemmy.world
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    5 months ago

    Rechtlich kannst du vor Arberitsantritt (der erste Tag im neuen Job) jederzeit von deinem Vertrag zurücktreten. Da die meisten Jobs mit einer Probezeit beginnen in der beide Seiten ohne Gründe und Fristen kündigen können, könntest du das theoretisch auch nach Arbeitsbeginn noch machen.

    Aber das ist nur die Rechtliche Seite. Von der professionellen Seite würde ich sagen, umso höher die Anforderungen und Gehalt, umso mehr wird dir ein Arbeitgeber eine Absage nach einer Zusage übelnehmen.

    Wenn du irgendwo für Mindestlohn als Aushilfe anfangen willst, interessiert es keinen wenn du was besseres gefunden hast. Wenn du dich aber auf einen hochbezahlten Managerposten bewirbst, kann dich das schon auf die blacklist der Firma setzen.

    Ich würde an deiner Stelle mit offenen Karten spielen. Sag denen, dass du noch andere interviews hast (das ist ja ganz normal) und wieviel Zeit du dafur brauchst. Wenn das nicht mehr als ein paar Wochen sind, sollte das jeder recruiter verstehen. Ausserdem sind Kündigungsfristen (ausserhalb der Probezeit) relativ lang in Deutschland, weswegen Arbeitgeber oft auf Wartezeiten eingestellt sind.

    • aktenkundig@discuss.tchncs.de
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      5 months ago

      Ich stimme dem zu. Die Welt ist aber klein und das Berufsleben lang, daher trifft man sich oft mehrfach. Deswegen würde ich nicht unnötig hinterfotzig sein (also z.B. den Prozess mit Lügen mehrfach in die Länge ziehen um noch ein anderes Angebot abzuwarten und dann absagen, oder einfach nicht hingehen ohne Bescheid zu geben). Niemand wird gerne an der Nase herumgeführt. Aber die meisten Arbeitgeber haben auch Verständnis, dass Du doch noch von einer Stelle zurücktrittst, wenn doch noch was besseres kommt.

      Achtung übrigens vor der Nichtantrittsklausel. Ist die im Arbeitsvertrag, musst Du am ersten Tag kommen, am besten mit einem Zeugen, sonst wird’s vielleicht teuer.

  • neutronst4r@beehaw.org
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    5 months ago

    Ein Widerrufsrecht bei persönlich unterschriebenen Verträgen gib es nicht solange es nicht explizit im Vertrag drin steht. Der Vertrag gilt sobald alle Parteien unterschriebenen haben. Diese zwei Wochen von denen du da redest ist wahrscheinlich deine Kündigungsfrist in der Probezeit. Die Zeit gilt für beide Vertragspartner. Du kannst den Vertrag unterschreiben und musst dann aber noch mind. zwei Wochen dort arbeiten, bis du woanders anfangen kannst.

    In der Regel verärgerst du aber die Leute wenn du oft wechselst. Lass dir Zeit bei der Auswahl, triff eine Entscheidung und dann bleib dabei.